Danke! 

Wir möchten uns bei allen Unterstützern der Initiative „Gerechtigkeit für Hubertus Knabe“ bedanken. Seit der Veröffentlichung unseres Aufrufes am 15. November 2018 haben zahlreiche Menschen für die Anwalts- und Gerichtskosten im Verfahren Dr. Hubertus Knabe ./. Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gespendet. Innerhalb eines Monats ist ein Betrag von 10693,44 Euro zusammengekommen. 

Durch die Spenden wurde es möglich, die Entlassung von Dr. Hubertus Knabe als Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen rechtlich anzufechten. Zu diesem Zweck wurde nicht nur Klage gegen seine Kündigung erhoben, sondern auch eine Einstweilige Verfügung gegen seine Freistellung erwirkt. Dadurch konnte er am 26. November 2018 seine Arbeit wieder aufnehmen. 

Die Wiedereinsetzung von Dr. Hubertus Knabe wurde vom Stiftungsrat der Gedenkstätte nach wenigen Stunden beendet. 24 Stunden nach Zustellung der Verfügung lud der Stiftungsratsvorsitzende Klaus Lederer für den Folgetag zu einer sonntäglichen Stiftungsratssitzung ein, bei der Dr. Hubertus Knabe als Vorstand abberufen und ein neuer Vorstand bestellt wurde. Am nächsten Tag setzte das Berliner Landgericht die Einstweilige Verfügung außer Vollzug. Der Stiftungsrat legte außerdem Widerspruch gegen die Verfügung ein, über den am 18. Dezember 2018 entschieden werden sollte. 

Die bis dahin aufgelaufenen Kosten der beiden Verfahren lagen zu diesem Zeitpunkt schon weit über der Summe der eingegangenen Spenden. Gegen die Abberufung als Vorstand wäre ein drittes Verfahren notwendig geworden, das weitere Kosten verursacht hätte. Gleichzeitig wurde deutlich, dass der Stiftungsrat entschlossen ist, eine Rückkehr von Dr. Hubertus Knabe um jeden Preis zu verhindern. Da der Direktor der Gedenkstätte nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, würde die Klage gegen die Kündigung zudem nicht zu einer inhaltlichen Prüfung der Kündigungsgründe führen, sondern aus formalen Gründen zurückgewiesen werden. Die Gesamtkosten des Rechtsstreits wären in diesem Fall wesentlich höher. 

Vor diesem Hintergrund hat Dr. Hubertus Knabe am 14. Dezember 2018 mit der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen einen Vergleich geschlossen. Damit wurden die rechtlichen Auseinandersetzungen beendet, der Arbeitgeber findet den Arbeitnehmer mit einer Geldsumme ab. Die Gerichtskosten werden geteilt und jede Partei kommt für die eigenen Anwaltskosten auf. Die eingegangenen Spenden werden wie angekündigt ausschließlich für die Anwalts- und Gerichtskosten im Verfahren Dr. Hubertus Knabe ./. Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen verwendet. Sollten nach Abrechnung aller Kosten noch Gelder auf dem Konto verbleiben, fließen diese an "Gegenwind", die Beratungsstelle für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur in Berlin. 

Wir bedauern sehr, dass eine gerichtliche Überprüfung der Entlassung von Dr. Hubertus Knabe aus finanziellen und formaljuristischen Gründen nicht möglich ist. Die Aufklärung der Vorgänge muss nun im politischen Raum stattfinden.